Mit den Inhalten dieser Internetseite wird ein Paradigmenwechsel für die ambulante Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dargestellt, durch den das bestehende Zuzahlungssystem (vor allem Praxisgebühr), das Sachleistungsprinzip und das ambulante Vergütungssystem durch ein neues Versorgungsmodell verbessert werden.
Ziel des neuen Versorgungsmodells ist es, eine innovative Lösung für die ambulante Versorgung bereitzustellen, die für Patienten, Versicherte, Ärzte und Krankenkassen von Vorteil ist. Konzeptionell geht es darum, ein nachhaltig wirkendes Versorgungs-, Vergütungs- und Anreizsystem zu finden, das weitestgehend dem Prinzip der Patientensouveränität entspricht, insgesamt aber auch wirtschaftlich ist. [zurück]
Im vorgelegten Versorgungsmodell werden die Elemente Patientenquittung, Einzelleistungsvergütung und implizite Kostenerstattung mit einer Solidargutschrift und mit einem Gesundheitskonto zu einem logischen Gesamtmodell zusammengefügt. Das Versorgungsmodell trägt den Namen VGS (Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift).
Versicherte sollen sich freiwillig einschreiben können. [zurück]
Der Begriff Einzelleistungsvergütung steht für eine Honorarsystematik, bei der ambulante Einzelleistungen nach einem aufgeschlüsselten Leistungsverzeichnis mit festgelegten Euro-Beträgen verzeichnet sind; Vergütungs- und Leistungs-Pauschalierungen werden weitgehend vermieden.
Um im VGS eine Einzelleistungsvergütung umzusetzen, wird vorgeschlagen, auf die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückzugreifen. Die GOÄ folgt im Wesentlichen dem Prinzip der Maximierung des Versichertennutzens, indem eine höchstmögliche medizinische Qualität zu festgesetzten Euro-Beträgen umgesetzt wird.
Zur Unterstützung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit wird empfohlen, die Steigerungsfaktoren/Multiplikatoren der GOÄ festzulegen, z.B. über eine Rahmenfestlegung zwischen KBV und ausgewählten Spitzenverbänden oder auf regionaler Ebene zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. [zurück]
Auf dem individuellen Gesundheitskonto wird für die Kosten der ambulanten Versorgung ein anteiliges Guthaben gebildet. Das Guthaben wird bei Inanspruchnahme ambulanter Leistungen als Solidargutschrift eingesetzt.
Das Gesundheitskonto wird so ausgestattet, dass für einen Versicherten 10 % der individuell berechneten ambulanten Behandlungskosten als Guthaben abgebildet sind.
In diesem Zusammenhang sind vier Fragen zum Gesundheitskonto zu klären:
Wie wird das Gesundheitskonto finanziert?
Wie wird individuelles Guthaben gebildet?
Was passiert, wenn das Guthaben innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht verbraucht wird?
Was passiert, wenn das Guthaben vor Ablauf eines Abrechnungsjahres schon aufgebraucht ist?
(ad 1) Die Finanzmittel des Gesundheitskontos werden über den Gesundheitsfonds bereitgestellt. Dadurch wird das Gesundheitskonto über die Solidargemeinschaft des Gesundheitsfonds finanziert. Das heißt aber auch, dass vom Versicherten keine gesonderten Zahlungen zu leisten sind.
(ad 2) Auf dem individuellen Gesundheitskonto erfolgt die Guthabenbildung entweder in Anlehnung an den Morbi-RSA, d.h. über individuell aufgelöste Zuweisungen des Bundesversicherungsamtes, oder direkt über die individuell zu erwartenden ambulanten Ausgaben. Im einfachsten Modell des Gesundheitskontos werden die Guthaben über Altersklassen aus einem M-RSA-Ansatz abgeleitet
In weiterentwickelten Modellen wird das Guthaben zusätzlich an individuelle Morbiditätskriterien oder an individuell zu erwartende ambulante Behandlungskosten des Versicherten angepasst.
(ad 3) Das Guthaben des Gesundheitskontos wird bei Inanspruchnahme ambulanter Leistungen als Solidargutschrift verrechnet, die sich auf 10 % der ambulanten Behandlungskosten beläuft. Verbleibt nach Abschluss eines Abrechnungsjahres ein positives Guthaben (=Überschuss) auf dem Gesundheitskonto, so kann der Überschuss entweder an den Versicherten ausgezahlt werden („Cash-back“) oder als Guthaben für das nächsten Jahr gespart werden.
(ad 4) Falls ein Versicherter sein Guthaben aufgebraucht hat und weitere ambulante Leistungen in Anspruch nimmt, wird die Solidargutschrift in eine Mehrleistungsbeteiligung von 10 % auf die ambulanten Kosten umgewandelt. Ähnlich wie im Status quo („Zuzahlungen“) wird vorgeschlagen, die Mehrleistungsbeteiligung über eine Belastungsgrenze auf einen Höchstbetrag von 1 % (bei chronisch Kranken: 0,5 %) des Einkommens zu begrenzen.
Beispiel: Belaufen sich die zusätzlichen jährlichen ambulanten Behandlungskosten eines chronisch kranken Versicherten auf 750 € und hat der Versicherte ein jährliches Einkommen von 10.000 €, so muss der Versicherte nicht eine Mehrleistungsbeteiligung von 75 € tragen (10 % von 750 €), sondern nur 50 € (0,5 % von 10.000 €). Die Krankenkasse bzw. der Gesundheitsfonds zahlt die restlichen 25 €. [zurück]
Die Solidargutschrift ist eine solidarisch finanzierte Eigenbeteiligung.
Solidargutschrift bedeutet im Versorgungsmodell VGS, dass für einen Patienten bei Inanspruchnahme ambulanter Leistungen ein bestimmter Anteil der ambulanten Kosten von seinem solidarisch finanzierten Gesundheitskonto abgebucht wird.
Es wird vorgeschlagen, 10 % der durch die Inanspruchnahme ausgelösten ambulanten Kosten als Solidargutschrift vom Gesundheitskonto des Versicherten abzubuchen. Damit wirkt die Solidargutschrift wie eine prozentuale Eigenbeteiligung von 10 %, mit dem Unterschied, dass die Solidargutschrift im Gegensatz zur Eigenbeteiligung nicht privat über den eigenen Geldbeutel, sondern über das solidarisch finanzierte Gesundheitskonto eingesetzt wird.
Beispiel: Sind die ambulanten Behandlungskosten 50 €, so beläuft sich die Solidargutschrift auf 5 € (10 % von 50 €). Die 5 € werden vom Gesundheitskonto abgebucht, die Krankenkasse zahlt die restlichen 45 €. Im Zuge der Umsetzung einer Solidargutschrift wird vorgeschlagen, die Praxisgebühr für die teilnehmenden Versicherten abzuschaffen. [zurück]
Kostenerstattung ist ein Abrechnungsverfahren für die medizinische Versorgung.
Bei der expliziten Kostenerstattung finanziert zunächst der Versicherte die Kosten der Versorgung zwischen und lässt sich diese Kosten dann im Ausmaß seines Krankenversicherungsschutzes von seiner Krankenkasse erstatten.
Bei der impliziten Kostenerstattung, die im Versorgungsmodell VGS über eine Patientenrechnung umgesetzt werden soll, muss der Patient die Kosten der Versorgung nicht zwischen-finanzieren. Diese Aufgabe kommt einer geeigneten dritten Stelle zu, z.B. der Kassenärztlichen Vereinigung, die als Intermediär den Prozess der Kostenerstattung zwischen Ärzten und Kostenträgern organisiert. [zurück]
Der ordnungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Nutzen des Versorgungsmodells ist vielgestaltig und resultiert nicht nur aus einer Vollversorgung der Versicherten und aus der Aufrechterhaltung der Freiberuflichkeit für niedergelassene Ärzte.
Der Nutzen resultiert vor allem auch aus einer Verbesserung der Versorgungsqualität und durch die Intensivierung des Arzt/Patienten-Kontakts: Für Diagnose, Behandlung und Therapie steht mehr Zeit zur Verfügung.
Insbesondere sind im Versorgungsmodell VGS die folgenden Ergebnisse zu erwarten:
mündiger Patient
keine Rationierung trotz allgemeiner Ausgabendynamik
freie Arztwahl
wohnortnahe Versorgung im ländlichen Raum
Lösung vorhandener Nachwuchsprobleme durch Planungssicherheit bei ärztlichen Investitionsentscheidungen
Sicherstellung der Versorgung
Gleichstellung mit Privatpatienten
Qualitätserhalt und -verbesserung in der Versorgung
effiziente Versorgung
Wirtschaftlichkeit
D.h. es kann davon ausgegangen werden, dass im Ergebnis mehr Zeit für sprechende Medizin zur Verfügung steht und es insgesamt zu einer besser abgestimmten Versorgung kommt.
Insbesondere können Versicherte über Anreize, die sich aus dem Gesundheitskonto mit Solidargutschrift ergeben, erstmalig in der Lage versetzt werden, die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen auch aus Perspektive einer effizienten Verwendung der Finanzmittel zu bewerten.
Weiter wird als Ergebnis des Versorgungsmodells mehr Transparenz und Eigenverantwortung bei den Versicherten erwartet, was wiederum die Leistungsfähigkeit der ambulanten Versorgung und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärkt; denn mehr Transparenz bedeutet mehr Information und letztendlich auch mehr Qualität. [zurück]
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich aufgrund der rationelleren Inanspruchnahme ambulanter Leistungen Einsparungen ergeben. Diese Einsparungen werden als Guthaben auf individuellen Gesundheitskonten dokumentiert.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten: Mit jedem Euro, der auf einem Gesundheitskonto am Ende des Jahres als Guthaben verbleibt, sind neun Euro Einsparungen in der ambulanten Versorgung verbunden. Diese Einsparungen sind der Effizienzgewinn des Versorgungsmodells VGS.
Weitere Einsparungen ergeben sich aus induzierten Einsparungen, z.B. durch nicht veranlasste Arzneimittel-Therapien oder nicht veranlasste stationäre Versorgungen. Auch diese Einsparungen zählen zu den Effizienzgewinnen des Versorgungsmodells und können zu Gunsten der Versicherten eingesetzt werden. [zurück]
Ausgehend vom Status quo kann eine umfassende, qualitativ hochwertige und effiziente ambulante Versorgung nur durch innovative und intelligente Freiräume für flexible Leistungs-, Anreiz- und Vergütungsstrukturen, d.h. durch ein neues Versorgungsmodell, nachhaltig gewährleistet werden.
Das Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift VGS ist ein solches innovatives Modell.
Mit dem Versorgungsmodell VGS werden erstmalig Finanzierungs-, Versorgungs- und Anreizstrukturen als politökonomische Komplettlösung beschrieben und damit Anreize für mehr Wettbewerb, Qualität und Wirtschaftlichkeit in der ambulanten Versorgung wirksam umgesetzt.
Dabei spielen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch Transparenz, Information und Partizipation der Versicherten im Behandlungsprozess eine wichtige Rolle.
Aus Perspektive der Versicherten ist der aufgezeigte Paradigmenwechsel ein wünschenswerter Ansatz, da die Versicherten befähigt werden, mit ihrem Verhalten und mit ihren Entscheidungen eine effizienzorientierte Allokation der Finanzmittel zu bewirken, um letztendlich Nutzen aus einer dauerhaft unrationierten ambulante Versorgung zu ziehen. [zurück]